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Wohnmarkt

Kündigung wegen Eigenbedarf: Mieterin wird zur Privatdetektivin

Eigenbedarfskündigungen sind rechtlich erlaubt – und schwer zu überprüfen. Eine Heidelberger Künstlerin wird zunächst kalt erwischt. Doch dann wehrt sie sich dagegen und betätigt sich sogar als Privatdetektivin.

02.07.2026 20:39
Cholud Kassem in ihrem Atelier. Foto: Martina Senghas
Cholud Kassem in ihrem Atelier. Foto: Martina Senghas

Cholud Kassem zieht das Kuvert aus dem Briefkasten und bleibt einen Moment stehen. Der Absender: ihr Vermieter. Die wenigen Zeilen kippen ihr Leben aus dem gut verfugten Alltag. Eigenbedarf – sie soll ihre Altstadt-Wohnung verlassen. Der Schreiber dieser Zeilen: ein stadtbekannter Unternehmer. Er beansprucht ihr Zuhause für sich, weil er sich von seiner Frau getrennt hat. Ob das stimmt?

So erzählt es die Heidelbergerin im Rückblick und so ähnlich ergeht es jedes Jahr Abertausenden Menschen in Deutschland. Ein Hausbesitzer gibt an, die Wohnung für sich selbst oder einen Angehörigen zu benötigen. Die Gründe klingen in einigen Fällen absurd. Manchmal braucht die Schallplattensammlung oder die Modelleisenbahn den Platz, ein anderes Mal soll ein Gemeindemitglied der eigenen Freikirche einziehen, was vor zwei Jahren in München geschehen ist. Wie häufig die Gründe nur vorgetäuscht sind, ist statistisch nicht erfasst. Doch laut dem Deutschen Mieterbund ist vorgeschobener Wohnbedarf keine Ausnahme – in etwa der Hälfte der Fälle soll er eine Rolle spielen. Eine Zahl, die der Verband „Haus & Grund“ natürlich vehement bestreitet.

Das Kündigungsschreiben, das die Heidelberger Künstlerin Kassem erhält, hat eine lange Vorgeschichte. Sie ist schon 1982 in ihre Altbauwohnung eingezogen und nutzt einen Teil davon als Atelier. Für Nachgeborene: Die Heidelberger Altstadt ist damals eine riesige WG. Ein Paradiesgarten für Hippies, Studierende, Familien mit knappem Budget und Aussteiger. „Auch unser Haus war eine bunte Mischung“, schwärmt die Künstlerin. „Unter dem Dach wohnte eine Studentin, gegenüber von mir eine türkische Familie und darunter eine Familie, die schon seit den 1950er-Jahren hier lebte.“ Der Komfort ist – freundlich ausgedrückt – überschaubar.

Kündigung wegen Eigenbedarf: Wechsel in Ersatzwohnung

In den nächsten Jahren wird der romantische Charme wegpoliert und mit den Sanierungen die ursprüngliche Seele der Altstadt. Die heute 70-Jährige kann zusehen, wie Haus für Haus entkernt wird. Die Mieten steigen wie der Neckarpegel zur Schneeschmelze, junge Gutverdiener ziehen ein, viele alte Bewohner verschwinden. Schließlich rücken auch bei Kassem und ihren Nachbarn die Handwerker an. „Wir bekamen ein Schreiben, dass wir uns anderweitig eine Wohnung suchen sollen“, erinnert sie sich. Sie lässt den Brief von ihrer Anwältin prüfen. Nachdem die Juristin einen Formfehler entdeckt, entscheidet sie sich, anders als ihre Nachbarn, gegen den Auszug. Sie befindet sich bald mitten auf einer staubigen Baustelle, zeitweise ohne Strom und Wasser. Sie hält trotzdem die Stellung.

Daraufhin macht ihr der Eigentümer ein Angebot, das sie akzeptiert: Sie wechselt vorübergehend in eine Ersatzwohnung und er übernimmt dafür die Differenzmiete. Danach will er ihr eine Staffelmiete gewähren. Erst nach zehn Jahren soll sie genauso viel zahlen wie die Neuzuzügler.

Als sie nach der Sanierung – wie vereinbart – zurückkehren will, bekommt sie einen neuen Mietvertrag vorgelegt. Sie weigert sich zu unterschreiben. „Meine Anwältin hat mir davon abgeraten, weil ich ja einen Vertrag hatte.“ Ihr Vermieter, so erinnert sich Kassem, reagiert mit einem Wutanfall. „Sie kommen mir nicht mehr in die Wohnung“, droht er ihr. Einen Tag später erhält sie die Kündigung wegen Eigenbedarfs mit dem Hinweis, dass er bereits dorthin umgezogen sei.

Trennung von der Frau? Kassem glaubt nicht an einen solchen Zufall. Auch viele andere Betroffene bezweifeln, dass sie wirklich einem Angehörigen Platz machen sollen. Das Problem: „Die meisten wissen sehr wenig über ihren Vermieter. Wenn dieser behauptet, er habe einen 24-jährigen Sohn, der endlich auf eigenen Beinen stehen wolle: Woher soll man wissen, ob das stimmt oder nicht?“, sagt der Geschäftsführer des Stuttgarter Mietervereins Ralf Brodda. Er weiß sogar von Seminaren, in denen Vermieter Tipps bekommen, wie sie Mieter loswerden können, um ihre Rendite zu erhöhen. Eigenbedarf gelte dort als scharfes Schwert.

Die engen Gassen in der Heidelberger Altstadt. Fotos: Astrid Möslinger
Die engen Gassen in der Heidelberger Altstadt. Fotos: Astrid Möslinger

Wie gut für Cholud Kassem, dass sich ihr Vermieter nicht in einem solchen Workshop auf den Nahkampf mit ihr vorbereitet hat. Trotzdem geht sie auf Nummer sicher: Sie ruft einen Privatdetektiv an und fragt ihn, wie er recherchieren würde. Da ihr sein Stundenlohn zu hoch ist, wird sie selbst zur Hobbydetektivin. Heute lacht sie darüber. Und auch darüber, wie sie in ihrer Straße nach Verbündeten sucht, um herauszufinden, ob der Hausbesitzer sich bei ihr einquartiert hat. So klingelt sie bei den Nachbarn und schildert ihre prekäre Lage. Plötzlich flammt das alte Gefühl der Verbundenheit der Anwohner wieder auf, auch wenn inzwischen Anwaltskanzleien, Arztpraxen und Handylädenviele Einheimische und Pächter aus der Altstadt verdrängt haben. „Obwohl wir uns nur vom Sehen kannten, hat sich ein Nachbar sofort bereit erklärt, Buch zu führen“, freut sie sich noch heute. Der nette ältere Herr von gegenüber als Objektbeobachter, Frau Kassem kann ihr Glück kaum fassen.

Mehrzahl der Wohnungen gehört Privatpersonen

Hört man ihren Erzählungen zu, dann arbeitet das Ermittlungsnetzwerk fast genauso effizient wie das nahe gelegene Polizeirevier Mitte. Eine günstige Fügung: In Kassems Gasse bleibt kaum etwas unbemerkt. Sie ist so eng, dass man sich gegenseitig ins Fenster gucken kann. Schnell ist nachgewiesen, dass die Wohnung leer steht und eine Zeitschaltuhr die Lampen steuert. Jeden Abend brennt dort das Licht, exakt von 20.15 bis 23.55 Uhr. Der Nachbar bleibt über Wochen auf seinem Posten. Er dokumentiert jede Regung in der observierten Wohnung und gibt eine eidesstattliche Erklärung ab. Am Morgen vor der Verhandlung gelingt Kassem ein weiterer Coup. Wie so oft liegt sie vor der ehelichen Wohnung des Vermieters in einem Heidelberger Vorort mit der Kamera auf der Lauer und erwischt ihn in flagranti, wie er aus der Haustür herauskommt.

Ein paar Stunden später ist die Verhandlung vor dem Amtsgericht. Hier fällt die Darstellung des Vermieters schnell in sich zusammen. Der Schnappschuss vom Morgen wird zu einem wichtigen Beweis. „Ich glaube, der Richter hat recht schnell verstanden, dass es meinem Vermieter auf Biegen und Brechen darum ging, mich zu vertreiben“, ist Kassem überzeugt. Doch entscheidend sei gewesen, dass sie ihren Wohnungsschlüssel nie abgegeben habe. In Juristendeutsch heißt das: die Sachherrschaft bewahren. Als sie nach dem Prozess mit ihrer Anwältin und einem Gerichtsvollzieher in ihre eigenen vier Wände zurückkehrt, findet sie noch mehr Indizien. Überall liegen Plastik und Papier herum, im Bad ist noch nicht einmal eine Zahnbürste.Dass ein Mieter alle Möglichkeiten ausschöpft, ist die Ausnahme. Die meisten scheuen den Klageweg. Denn wer verliert, muss sich auf dem überdrehten Wohnungsmarkt trotzdem etwas Neues suchen. In Städten wie Stuttgart, Freiburg und Heidelberg eine Sisyphusarbeit. Hier fehlt es ganz grundsätzlich an Mietobjekten. „Mancher kauft sich auch eine Wohnung, weil er keine zur Miete findet, und meldet dann Eigenbedarf an“, betont Brodda, dass nicht hinter jeder Kündigung ein Täuschungsversuch lauert. Es gibt auch legitime Ansprüche.

Die Sache ist komplex: Die Mehrzahl der Mietwohnungen gehört Privatpersonen – in Heidelberg sind es zum Beispiel 80 Prozent. Wie sich die Lebensumstände der Eigentümer verändern, lässt sich selten vorhersehen. Welche Pläne haben die Erben, wenn der Vermieter stirbt, was passiert, wenn seine Ehe scheitert oder möchte die Tochter sich abnabeln und sucht etwas Eigenes? Es ist wie auf einem Schleudersitz. Daher fordert Brodda, Mieter gesetzlich besser vor Kündigungen zu schützen. Der Eigentümer sollte beweisen müssen, dass ein echter Bedarf besteht, und nicht umkehrt der Mieter, dass die Gründe nur vorgeschoben sind.

„Du gehst kaputt daran“

Das Verhältnis zwischen Kassem und ihrem Vermieter lässt sich nicht mehr kitten. „Ich blieb für ihn ein Hassobjekt,“ sagt sie. Er versucht mehrfach, sie mit neuen Eigenbedarfsklagen zu zermürben, aber sie bleibt standhaft. Dann verkauft er sein Haus. Nicht wegen der streitbaren Mieterin mit Miss-Marple-Qualitäten, aber zumindest ist ihr Problem damit gelöst.

Der Dauerkonflikt hat an ihren Nerven gezerrt. Einige Freunde hätten ihr abgeraten, das durchzuziehen. „Du gehst kaputt daran“, haben sie Kassem gewarnt. „Aber meine Natur ist es, mir nichts gefallen zu lassen“, sagt sie und blickt nachdenklich über die vielen Gläser mit Farbpigmenten, die in ihrem Atelier auf einem Malertisch eng nebeneinanderstehen. „Es hätte mich mehr gedemütigt, wenn ich mich hätte verdrängen lassen.“ Den Willen, sich zur Wehr zu setzen, kann man auch an ihren Gemälden und Skulpturen ablesen. Fabelhafte Brustpanzer, festungsähnliche Gebilde, Speere, Schleier wie ein tragbarer Schutz. Zwei Serien nennt die in Bagdad geborene und in Mannheim und Viernheim aufgewachsene Künstlerin sogar „Schutzlinge“ und Trutzburgen.

Fälle wie der von Cholud Kassem sind inzwischen Teil einer größeren Debatte geworden. In Berlin arbeitet eine Kommission im Auftrag des Bundesjustizministeriums an Reformvorschlägen zum Mietrecht. Der Heidelberger Mieterverein sitzt mit am Tisch. Dessen Geschäftsführer Nils Meier beschreibt ein Problem: Der Begriff Eigenbedarf sei in der Praxis zu ungenau gefasst. Auch „Angehörige“ sind ein weites Feld! Es müssen nicht zwingend Kinder, Enkel oder die Eltern sein, Gerichte akzeptieren sogar Angeheiratete, Lebensabschnittspartnerinnen oder eben Glaubensbrüder.

Cholud Kassem lebt immer noch in ihrer Wohnung – inzwischen seit 44 Jahren. Dass sie geblieben ist, verdankt sie weniger den Gesetzen als ihrem Mut, voll ins Risiko zu gehen. Auch wenn sie sonst überhaupt nicht zu Eigenlob neigt, findet sie: „Ich habe immer noch das Gefühl, das hast du gut gemacht. Ich würde jedem raten zu kämpfen.“

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